Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)


Wir weisen darauf hin, dass auf gestalterische Leistungen, die Sie beauftragen, Künstlersozialabgabe um die 5 % fällig wird (Stand: Mai 2024). Das Ganze hängt ab von der Art, Umfang und Häufigkeit während eines Geschäftsjahres.


Keine Künstlersozialabgabe fällt an für Drucksachen aller Art und Programmierungsarbeiten.

Im Einzelfall fragen Sie bitte uns oder Ihren Steuerberater.


Wolber Kommunikation