Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)


Wir weisen darauf hin, dass auf gestalterische Leistungen, die Sie beauftragen, Künstlersozialabgabe von derzeit 5,2 % fällig wird (Stand: Mai 2015). Das Ganze hängt ab von der Art, Umfang und Häufigkeit während eines Geschäftsjahres.


Keine Künstlersozialabgabe fällt an für Drucksachen aller Art und Programmierungsarbeiten.

Im Einzelfall fragen Sie bitte uns oder Ihren Steuerberater.


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